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Kosten beim Immobilienerwerb


1. Grunderwerbsteuer


  • Gesetzliche Steuer fällig bei jedem Immobilienkauf in Deutschland
    (Ausnahmen bilden Erbschaften oder Schenkungen)
  • Fällig innerhalb von ca. 2 Monaten nach Unterzeichnung des Kaufvertrags
  • Nach Zahlung wird der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)


  • Höhe unterscheidet sich nach Bundesland (Objektstandort):


  • 3,5 % in Bayern | Sachsen
  • 4,5 % in Hamburg
  • 5,0 % in Baden-Württemberg | Bremen | Sachsen-Anhalt |
                  Niedersachsen | Rheinland-Pfalz
  • 6,0 % in Berlin | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern
  • 6,5 % in Brandenburg | Nordrhein-Westfalen | Saarland |
                  Schleswig-Holstein | Thüringen


  • Diese Kosten können über die Abschreibung der Immobilie steuerlich geltend gemacht werden



2. Notar- / Grundbuchkosten


  • Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragungen im Grundbuch (Auflassung, etc…)
  • Kaufverträge über Immobilien unterliegen in Deutschland gesetzlichen Formvorschriften – daher fallen diese Kosten generell beim Kauf an
  • Höhe wird pauschal mit ca. 1,5 % des Kaufpreises veranschlagt & ist deutschlandweit weitestgehend identisch
  • Diese Kosten können steuerlich geltend gemacht werden



3. Maklerprovision


  • Höhe variiert je nach Maklerbüro und Bundesland zwischen 3,57 % und 7,14 % (inkl. MwSt.)
  • Diese Kosten entfallen für Sie bei Erwerb einer Immobilie über Mivo Invest
  • Diese Kosten sind mit Unterzeichnung des Kaufvertrags sofort zur Zahlung fällig
  • Grundsätzlich wird der Makler durch den Verkäufer beauftragt, wobei aktuell auch hier die Einführung des Bestellerprinzips in der Regierung diskutiert wird
  • Diese Kosten können über die Abschreibung der Immobilie steuerlich geltend gemacht werden

    Veranschaulichung anhand vergangener Immobilienerwerbe

    Veranschaulichung anhand vergangener Immobilienerwerbe

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